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   VG Braunschweig, 21.09.2015 - 8 A 54/15   

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VG Braunschweig, 21.09.2015 - 8 A 54/15 (https://dejure.org/2015,110708)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21.09.2015 - 8 A 54/15 (https://dejure.org/2015,110708)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21. September 2015 - 8 A 54/15 (https://dejure.org/2015,110708)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 3 B 16.08

    Ausländerrecht: Rückkehrpflicht von Tschetschenen in die Russische Förderation;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.09.2015 - 8 A 54/15
    Politisch Unverdächtigen und Erwerbsfähigen Kaukasiern steht zudem generell in den meisten Teilen der Russischen Föderation interner Schutz zur Verfügung (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2009 - 3 B 16.08 -, VG Berlin, Urteil vom 24.03.2015 - 33 K 229.13A, zit. nach juris).
  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.09.2015 - 8 A 54/15
    Zu den danach zumutbaren Arbeiten gehören auch Tätigkeiten, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommen­ den Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern und diese zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (BVerwG, Urteil vom 01.02.2007 - 1 C 24/06 -, NvWZ 2007, 590, 591).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2012 - A 3 S 1876/09

    Verfolgung von Russen aus Tschetschenien in den anderen Teilen der russischen

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.09.2015 - 8 A 54/15
    Angesichts der im Verhältnis zur kaukasischen Bevölkerung in der Russischen Föderation (allein in Moskau sollen über 200.000 Tschetschenen leben) geringen Opferzahlen kann aber nicht angenom­ men werden, dass Kaukasier außerhalb ihrer Heimatregion mit beachtlicher Wahr­ scheinlichkeit tatsächlich Opfer gewalttätiger Übergriffe werden (vgl. auch VG Mann­ heim, Urteil vom 15.02.2012 - A 3 S 1876/09 -).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.09.2015 - 8 A 54/15
    Grundsätzlich können Erkrankungen zwar eine erhebliche konkrete Gefahr oder Leben i. S. des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufentG darstellen, wenn sie sich aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmern, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 -1 C 18/05 -, NvWZ 2007, 712).
  • VG Magdeburg, 28.06.2016 - 3 A 165/13

    Russische Föderation: Subsidiärer Schutz bei Vorverfolgung in Dagestan

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.09.2015 - 8 A 54/15
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vorgelegten Urteil des VG Schwerin vom 15.05.2015 - 15 A 1930/13As - und dem Beweisbeschluss des VG Magdeburg vom 09.04.2014 - 3 A 165/13 MD.
  • VG Chemnitz, 17.12.2015 - 4 K 390/12
    Überdies besteht unabhängig davon für die Kläger, selbst wenn sie lokalen kriminellen Übergriffen auch noch nach der angegebenen Veräußerung ihrer Vermögenswerte und mit ihrem PKH-Antrag geltend gemachter Bedürftigkeit ausgesetzt wären, jedenfalls keine landesweite Gefahr, die einer Inanspruchnahme interner Flucht­ alternativen im eigenen Heimatland entgegenstehen würde (s.a. § 3e AsylG), Denn nach den in das Verfahren einbezogenen Erkenntnismitteln haben - wie die Kläger - unpolitische und erwerbsfähige Kaukasier, zumal mit den beruflichen Fachkenntnissen und Geldmitteln, über die die Kläger vor ihrer Ausreise verfügten, in den meisten Teilen der Russischen Föderation eine interne Fluchtalternative (ebenso etwa VG Leipzig, Urt. v. 22.9.2015 - 6 K 604/15.A - UA S. 6; VG Brschw., Urt. v. 21.9.2015 - 8 A 54/15-; BayVGH Urt. v. 7.1.2015 - 11 B 12.30471 - Rn. 34 ff).
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